Jedes sogenannte Nutztier wie bspw. Schwein, Rind, Pferd, Schaf, Ziege, Geflügel oder Fisch wird in seinem Leben mindestens einmal lebend transportiert. Spätestens, wenn es geschlachtet werden soll.
Tiertransporte stellen für die meisten Tiere eine erhebliche Belastung dar. Die Tiere werden aus dem gewohnten Stall getrieben und von ihren vertrauten Artgenossen und Bezugspersonen getrennt. Der Transport selber ist für die Tiere ebenfalls ungewohnt und körperlich und psychisch sehr anstrengend.
Leider gibt es eine Reihe von Gründen, die diese Lebendtiertransporte seit Jahren noch begünstigen:
- Spezialisierung der landwirtschaftlichen Tierhaltung: In der Schweine- und Rinderhaltung spezialisieren sich viele Betriebe auf reine Aufzucht- oder auf reine Masttätigkeiten, so dass die Tiere je nach Alter, Gewicht, Geschlecht und Verwendung mehrfach in ihrem Leben transportiert werden.
- Zentralisierung: Immer häufiger schließen kleine, regional arbeitende Schlachthöfe, da sie mit den Großschlachthöfen nicht konkurrieren können. Dadurch verlängern sich die Transportstrecken.
- Religiöse oder traditionelle Gründe: Immer noch werden lebende Tiere in weit entfernte Länder transportiert, damit sie dort gemäß den religiösen oder traditionellen Riten (Schächten) des Landes getötet werden. Derartige Transporte können, je nach Transportmittel, Tage oder Wochen dauern.
Forderungen des bmt
Begrenzung der Transportzeit für Schlacht- und Masttiere bei nationalen Transporten auf 4 Stunden, bei internationalen Transporten auf maximal 8 Stunden
Tiere müssen grundsätzlich am nächstgelegenen Schlachthof geschlachtet werden
Drastische Erhöhung der Kontrollen (nicht nur Schwerpunktkontrollen)
Kontrollpersonal mit erweiterten Befugnissen und eine EU-weit einheitliche Regelung der Zuständigkeiten
Verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei Kontrollen sowie der Ahndung und Bestrafung von Verstößen, insbesondere auch auf internationaler Ebene
Sofortige Ahndung bei Feststellung von Verstößen
Der Transport von transportunfähigen Tieren muss hart bestraft werden
Spezielle Schulungen mit Erfolgsprüfung mit dem Schwerpunkt Tierschutz für Transporteure, Kontrolleure und Polizei sowie regelmäßige Fortbildungen
Verbot elektrischer Treibhilfen
Rutschfeste und seitlich solide begrenzte Laderampen mit einer maximalen Steigung von 15°
Festlegung einer maximalen Ladedichte für jedes Fahrzeug
Eingestreute Ladeflächen
Kontrolle und Zugang zu jedem einzelnen Tier auf dem Transporter
Keine Multideck-Fahrzeuge für Rinder- und Pferdetransporte
Transport von Pferden ausschließlich in einzelnen Boxen
Jedes Tier muss ausreichend Platz zum Liegen und Wiederaufstehen haben
Sensorgesteuerte Klimasysteme für den Laderaum
Bei Großtiertransporten Videokontrollen im Fahrzeug
Technisches Alarmsystem im LKW, das Aussagen über die Funktionsfähigkeit der Klimasteuerung liefert
Verpflichtend: Notfallpläne, falls der Transporter auf der Strecke liegen bleibt
Die Förderung regionaler Schlachthöfe und mobiler Schlachteinheiten