Innerhalb der EU gilt die Richtlinie zum Schutz von Tieren beim Transport (EU–Transportverordnung (EG Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004)). Diese Richtlinie sieht eine Höchstdauer je Transport von acht Stunden vor, die jedoch unter bestimmten Bedingungen (Spezialfahrzeuge, Pausen-/Versorgungsintervalle) unbegrenzt verlängert werden kann.
1997 wurde die EU-Richtlinie in Deutschland als Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) umgesetzt. Darin enthalten sind unter anderem die Rahmenbedingungen für Fahrt- und Ruhezeiten, Wasser- und Futterversorgung, Lüftung, Bodenbeschaffenheit und Ladedichte. Diese Angaben sind zwar hilfreich für die Überprüfung und Kontrolle, sie sagen aber wenig über das tatsächliche Befinden der transportierten Tiere aus. Angaben wie zum Beispiel die Ladedichte beruhen hauptsächlich auf Erfahrungswerten und weniger auf der tatsächlich von Tieren benötigten Bodenfläche beim Liegen oder Stehen.