Mitwirkungs-und Verbandsklagerecht

Der bmt e.V. setzt sich für ein Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht für etablierte und seriös arbeitende Tierschutzorganisationen auf Bundes- und Landesebene ein. Dieses Rechtsinstrument ermöglicht es, dass anerkannte Tierschutzverbände quasi stellvertretend für die Tiere bei bestimmten tierschutzrelevanten Entscheidungen von Behörden bereits im Vorfeld mitwirken. Notfalls können sie veranlassen, dass bestimmte behördliche Entscheidungen auch gerichtlich überprüft werden („Verbandsklage“).

Die Mitwirkungs- und Verbandsklage für anerkannte Tierschutzvereine gibt es mittlerweile in acht Bundesländern: Bremen, Saarland, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Niedersachsen – und seit 2020 auch in Berlin.

Dass Tierschutzverbände auch um bestehende Tierschutzverbandsklagerechte kämpfen müssen, zeigte sich in NRW. Dort hatte man 2013 unter einem grünen Umweltminister ein Tierschutzverbandsklagerecht eingeführt, welches jedoch von der nun regierenden gelb-schwarzen Landesregierung am 12.12.2018 im Landtag zum Ende des Jahres 2018 ohne substanzielle Begründung und erheblicher Proteste der bis dahin anerkannten neun Tierschutzverbände abgeschafft wurde.

Im Hinblick auf den Prüfungsumfang und die möglichen Klagearten unterscheiden sich die Gesetze. So ist beispielsweise in Hamburg, Bremen und Niedersachsen allein die Feststellungsklage möglich. In Baden-Württemberg können Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung deutlich umfassender eingelegt werden.

Im Bereich der Tierversuche erweist sich das Mitwirkungs-und Verbandsklagerecht in allen Bundesländern jedoch als weitgehend wirkungslos, da bereits notwendige Informationen den Verbänden nicht oder nur mit erheblichem Aufwand zugänglich sind, um eine fachlich-ethische Prüfung vornehmen zu können. Zudem wird den Tierschutzverbänden in allen Bundesländern mit Verbandsklagerecht nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage eingeräumt.

Der bmt e.V. hat in Baden-Württemberg eine entsprechende Anerkennung. In NRW ist die Anerkennung der bmt-Geschäftsstelle Köln aus dem Jahr 2015 mit dem Wegfall des Verbandsklagerechtes seit Ende 2018 wirkungslos.

Baden-Württemberg