Mitwirkungs-und Verbandsklagerecht in Baden-Württemberg

Seit Mai 2015 hat auch Baden-Württemberg ein Tierschutzmitwirkungs- und Verbandsklagegesetz. Dabei gibt es gleich drei Besonderheiten:

- Neben dem Gesetz regelt eine Durchführungsverordnung die Ausgestaltung und den Ablauf der Verfahren und definiert die Anerkennungskriterien für die Verbände.
- Per Gesetz müssen anerkannte Tierschutzverbände ein „Gemeinsames Büro“ unterhalten.
- Eine weitere Besonderheit ist, dass anerkannte Tierschutzverbände im Bereich der Landwirtschaft nur über Vorgänge unterrichtet werden, wenn es sich um Großbetriebe handelt, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz eine bestimmte Anzahl von Tieren überschreiten.

In Baden-Württemberg wurden drei Tierschutzverbände im Dezember 2016 anerkannt, darunter auch der Bund gegen Missbrauch der Tiere mit seiner Geschäftsstelle in Pfullingen. Das gemeinsame Landesbüro der drei Verbände befindet sich in Karlsruhe.
Im November 2020 hat der bmt erstmalig vom Klagerecht der Tierschutzverbandsklage Gebrauch gemacht. So klagt der bmt im Rahmen einer Feststellungsklage gegen einen in Baden-Württemberg genehmigten Tierversuch an Primaten.
Im November 2021 hat der bmt eine Klage eingereicht, um den Landkreis Ravensburg zu verpflichten, ein Verbot weiterer langer Beförderungen gegenüber dem/den Transportunternehmen/organisatoren, die regelmäßig lange Kälbertransporte in Bad Waldsee beantragen, auszusprechen.
Da die Klage vom VG Sigmaringen abgewiesen wurde, haben wir in 2. Instanz vor dem VGH Mannheim geklagt. Diese Klage wurde im August 2024 ebenfalls abgewiesen, jedoch sind die Ausführungen für die genehmigende Behörde hilfreich, das europäische Tiertransportrecht konsequenter durchzusetzen.