Mitwirkungs-und Verbandsklagerecht in Nordrhein-Westfalen

Mit Bescheid vom 17.09.2014 wurde die bmt-Geschäftsstelle NRW in Köln-Dellbrück im Sinne des §3 des Verbandsklagegesetzes NRW vom Ministerium anerkannt. Seit Juni 2015 ist der bmt e.V. Mitglied des freiwillig eingerichteten Landesbüros anerkannter Tierschutzverbände (LAT NRW) in Düsseldorf, in dem sieben anerkannte Verbände vertreten sind. Aufgabe des LAT ist es, die anstehenden Aufgaben zu bündeln und zu koordinieren und auch gegenüber dem Ministerium transparent darzustellen. Durch eine projektbezogene und zeitlich befristete finanzielle Förderung des Landes NRW ist es möglich, dass eine Juristin das Landesbüro in rechtlichen und strukturellen Fragen berät.

Die Tierschutzverbandsklage in NRW wird mit Bedacht und im Sinne der Tiere eingesetzt. Im Rahmen der Verbandsklage konnte gerichtlich geklärt werden, dass die Haltung von Zuchtsauen in so genannten Kastenständen in der Praxis nicht rechtskonform ist, da die Abmessungen der Kastenstände ganz überwiegend zu gering bemessen sind. Positiv ist, dass die juristische Klärung dazu geführt hat, diese ohnehin tierschutzwidrige Form der Haltung mittel- bis langfristig aufzugeben.

Das Verbandsklagegesetz in NRW ist befristet und endet offiziell Ende Dezember 2018. Danach ist eine Evaluation des Gesetzes vorgesehen.