Zoo

Bereits seit einiger Zeit stehen Zoos im Fokus des öffentlichen und politischen Interesses. Eine häufig gestellte Frage ist, welche Berechtigung heute Zoos eigentlich noch haben, Tiere in Gefangenschaft zu halten. Der bmt sieht die Haltung von Tieren wildlebender Arten im Zoo kritisch. Verantwortbar ist sie nur, wenn die die Grundbedürfnisse der Tiere und ihre geschöpfliche Würde uneingeschränkt beachtet werden. Die Haltungseinrichtungen müssen sich an den natürlichen Lebensbedingungen dieser Tierarten orientieren und das Ausleben ihrer arttypischen Verhaltensweisen ermöglichen.

Die Bedeutung von Zoo wird auch von populären Zeitschriften wie Greenpeace Magazin oder Ökotest aufgegriffen und kritisch hinterfragt. Beide Zeitschriften kommen zu einem ernüchternden Ergebnis: Nach Ansicht von Greenpeace (Heft Juni-August 2013) sind alle Argumente, mit denen Zoos ihre Existenz heute rechtfertigen, fragwürdig. Dies betrifft insbesondere ihre Rolle im Artenschutz. So sei es „eine hochgradig paradoxe Idee“, dass Zoos als „Arche“ dienen wollten inmitten des globalen Artensterbens und versuchen, bedrohte Arten in unnatürlichen Situationen mittels Gräben, Gittern und Schaukästen zu erhalten.

Ökotest (Heft November 2013) sieht im Zoo ebenfalls keine Arche Noah – dies sei „weder realistisch noch wünschenswert“. Als Beleg des nur geringen Beitrages der Zoos zum Artenschutz und der Bildung bezieht sich Ökotest sehr ausführlich auf den EU-Zooreport 2011, den der Bund gegen Missbrauch der Tiere zusammen mit der Born Free Foundation und animal public im Juni 2013 dem EU-Parlament vorgestellt haben. Danach sind in vielen deutschen Zoos die Gehege zu klein und bieten den Tieren zu wenig Beschäftigung. Zudem können viele Zoos auch im Bereich Bildung und Artenschutz nicht glaubhaft punkten.
 
Problem – ungeeignete Tierarten
 
Aus Sicht des bmt hat die Zootierhaltung auch klare Grenzen. So sollte u.a. auf die Haltung von Menschenaffen, Eisbären, afrikanischen Schuppentieren oder Delfinen, verzichtet werden, denn eine artgerechte Unterbringung und Versorgung dieser Arten in Zoos ist nicht möglich.
 
Problem – mangelhafte Berücksichtigung der biologischen Bedürfnisse der Tiere
 
In vielen Zoos können eine Reihe von Haltungsdefiziten festgestellt werden. So werden die natürlichen Bedürfnisse der Tiere, hinsichtlich ihrer Sozialstruktur und Ansprüche an den Lebensraum nicht selten missachtet. Die Unterbringung in viel zu kleinen Gehegen, kahle, unstrukturierte Käfige, mangelhafte Pflege, fehlende Beschäftigung, falsche Ernährung etc. führen bei den Tieren zu Schmerzen, Leiden und Schäden. Die immer wiederkehrenden, sich leer laufenden Bewegungsabläufe sind dabei eine der auffälligsten Erscheinungen, die zeigen, dass Tiere leiden.
 
Problem Wildfänge
 
Immer noch werden Tierbestände in den Zoos mit Wildfängen aufgefrischt, insbesondere bei Fischen und Vögeln. Diese Praxis steht im eklatanten Widerspruch zu den Zielen der Zoos, die Arterhaltung und den Artenschutz zu fördern.
 
Problem Tötung „überzähiger“ Zootiere
 
Tierbabys und Jungtiere sind für jeden Zoo eine Attraktion und Publikumsmagnet und füllen die Kassen durch erhöhte Eintrittsgelder. Doch was geschieht mit den Tieren, wenn sie ausgewachsen sind? Hierüber schweigen sich die Verantwortlichen gerne aus. In vielen Fällen werden die Tiere getötet oder an dubiose Tierhändler abgegeben.

Die meisten Zoos begründen ihre Legitimation ausgerechnet mit der kontrollierten Erhaltungszucht. Also sollte man davon ausgehen, dass sie in der Lage sind, eine solche Situation zu vermeiden. Wirtschaftliche Erwägungen, wie hohe Futter- und Unterbringungskosten oder Platzgründe stellen keinen „vernünftigen Grund“ für die Tötung überzähliger Tiere dar und sind unvereinbar mit dem Tierschutzgesetz, da diese Maßnahme durch sorgfältige Planung vermeidbar gewesen wäre. Die Tötung ist nur aus im Tier selbst liegenden Gründen erlaubt. Trotzdem wird hier immer wieder gegen geltendes Recht verstoßen.
 
Problem – Flugunfähigmachen von Zoovögeln
 
Entgegen den Regelungen des geltenden Tierschutzgesetzes (vgl. § 6 TierSchG) werden insbesondere große Wasservogelarten (betroffen sind u.a. Kraniche, Störche, Reiher, Flamingos, Pelikane, Schwäne, Gänse, aber auch Enten, Kormorane, Tölpel und Lummen) in deutschen Zoos regelmäßig flugunfähig gemacht, um diese auf Freianlagen präsentieren zu können. Diese Praxis wird von den Tierschutzbehörden überwiegend geduldet bzw. ignoriert. Der bmt ist seit 2012 intensiv bemüht, dass diese illegale Praxis endlich beendet wird.
 
Problem Arterhaltung
 
Selbst wenn sich die Zoos ernsthaft um die Arterhaltungszucht bemühen, muss man berücksichtigen, dass eine Auswilderung von in Gefangenschaft gezüchteten und gehaltenen Tieren nur in seltenen Fällen tatsächlich erfolgreich möglich ist. Zumeist scheitern derartige Ansätze bereits daran, dass der Lebensraum der Tiere gar nicht mehr existiert. Ebenso kann die wissenschaftliche Forschung in zoologischen Einrichtungen eine fundierte Freilandforschung nicht ersetzen. Das gesamte Verhaltensrepertoire lässt sich bei Tieren in Gefangenschaft, die nur eingeschränkte Verhaltensweisen ausleben können, eben nicht beobachten. Beschämend ist jedoch, dass es nur sehr wenige gute Untersuchungen darüber gibt, welche Haltungsanforderungen bei den verschiedenen Arten erforderlich sind. Häufig wird mit der Versuch-Irrtum-Methode gearbeitet, zu Lasten des Tierwohls.

Im März 2013 veranstaltete die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Berlin ein Fachgespräch zum Thema „Zoo der Zukunft“. Über die Frage, welche Rolle Zoos im Bereich Artenschutz spielen bzw. vielmehr haben sollten, referierte der wissenschaftliche Mitarbeiter des bmt.
 
Rechtliche Situation
 
Abgesehen von den bescheidenen Beiträgen des Zoos zum Artenschutz oder der Bildung, ist für den bmt derzeit entscheidend, dass die rechtlichen Schutzbestimmungen für Zootiere auf Bundesebene konkretisiert und verbessert werden. Da es keine konkreten rechtsverbindlichen Haltungsanforderungen für Säugetiere wild lebender Arten in Deutschland gibt, hat der bmt in der Zeit von 2012-2014 intensiv in einer Arbeitsgruppe des Bundeslandwirtschaftsministeriums an der Überarbeitung des so genannten Säugetiergutachtens mitgewirkt. In diesem Sachverständigengutachten werden für die verschiedenen Säugetierarten zumindest Anforderungen an deren Haltung formuliert, die nicht unterschritten werden sollten. Dieses Gutachten ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber im Streitfall von den Gerichten verwendet werden.

Im Gutachten sind einige Verbesserungen festzustellen. Bspw. ist das Gutachten nun auch für private Haltungen und den Zoofachhandel anzuwenden. Allerdings bleiben bestimmte Tierarten, wie Großkatzen und Hundeartige nach wie vor klare Verlierer im Zoo. Sie dürfen weiterhin in kleinsten Gehegen gehalten werden, obwohl wissenschaftliche Studien und sogar interne Empfehlungen von Zoodachverbänden eindringlich darauf hinweisen, dass unterhalb der vorgeschlagenen Gehegegrößen die Tiere leiden. Um auf diese Defizite insbesondere die für den Tierschutzvollzug verantwortlichen Amtsveterinäre hinzuweisen und tiergerechte Alternativen vorzuschlagen, haben die am Gutachten beteiligten Tierschutzvertreter ein Differenzprotokoll dem Gutachten beigefügt.