Fangen und Töten von Tieren in befriedeten Bezirken
Ende Januar 2017 hat die Oberste Jagdbehörde des Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einen Erlass zum Fangen und Töten bestimmter Tierarten in befriedeten Bezirken veröffentlicht. Durch die sehr knappe Formulierung kamen bei vielen Tierfreunden berechtigte Fragen auf, wie diese Regelungen – insbesondere im Umgang mit Waschbären -in der Praxis anzuwenden sind. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Obersten Jagdbehörde in Hessen hat der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. deshalb ein mit dem Ministerium abgestimmtes Hintergrundpapier zu diesem Erlass erstellt.
Zu beachten: Diese Zusammenfassung spiegelt die derzeitige rechtliche Grundlage in Hessen wieder. Sie entspricht aber nicht der fachlichen Meinung des BMT e.V., wie mit problematischen Tieren in befriedeten Bereichen umzugehen ist.