Grundsatzpositionen - Pelztierhaltung

Der bmt lehnt die Zucht, Haltung und Tötung als auch die Bejagung von „Pelztieren“ generell ab.

Für das Halten und Töten von „Pelz“-Tierarten zum Zweck der Fellgewinnung fehlt bereits der vom Tierschutzgesetz vorgeschriebene „vernünftige Grund“. Es besteht hierzulande keine Notwendigkeit mehr, sich mit Hilfe von Pelzkleidung gegen Kälte zu schützen. Die Haltung und Tötung der Tiere erfolgt nicht zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse der Menschen. Die Haltung und Zucht der Tiere in engen Gitterkäfigen, die aufgrund ihres geringen Domestikationsgrades hierunter besonders leiden, und die Tötung der Tiere mittels Gas, als auch die Bejagung mittels Totschlagfallen, sind als besonders grausam und tierschutzwidrig zu bewerten.

Forderungen des bmt

Verbot (national und international) der Haltung, Züchtung und Bejagung von „Pelztierarten“.

Einfuhrverbot von Fellen aus Drittländern nach Europa.

Ächtung der Fallenjagd auf „Pelztiere“.