Grundsatzpositionen - Tierhaltung in der Landwirtschaft

Der bmt lehnt die zunehmend industriell geprägte Haltung und Nutzung von Tieren in der Landwirtschaft strikt ab. Die mittlerweile übliche Intensivhaltung degradiert empfindungsfähige Tiere zu bloßen Produktionseinheiten. Diese Haltungsform ist geprägt unter anderem von extrem hohen Tierzahlen und -dichten, strukturarmen Ställen, Beschäftigungslosigkeit, hohem Medikamenteneinsatz und hohen Verlustraten. Diese einseitig auf ökonomische Interessen ausgerichtete Haltung ist unverantwortlich und wird mehrheitlich von der Gesellschaft abgelehnt. Nicht zuletzt widerspricht diese Haltungsform den elementaren biologischen Bedürfnissen der Tiere und somit dem Tierschutzgesetz und der Staatszielbestimmung Tierschutz.

Die mit der Intensivtierhaltung verbundenen Tierschutzprobleme sind in allen Bereichen der Nutztierhaltung festzustellen. Sie haben von der Zucht bis zur Schlachtung ein nie gekanntes Ausmaß angenommen. Allein die unvorstellbar hohe Anzahl der Tiere, die bereits in den Ställen leidvoll verenden, belegt, dass ein grundlegender Wandel im Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Tieren notwendig ist. Der bmt fordert daher (wie auch der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik im Jahr 2015) einen radikalen Richtungswechsel in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Zucht- und Haltungsbedingungen müssen sich in erster Linie an den Grundbedürfnissen der Tiere und deren Wohlbefinden orientieren und nicht umgekehrt.

Forderungen des bmt

Für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere sind rechtlich verbindliche Mindestanforderungen an eine tiergerechte Haltung zu erarbeiteten. Derzeit gibt es beispielsweise keine konkreten Regelungen für die Haltung von Mastrindern, Milchkühen, Ziegen und Schafen. Dabei ist das natürliche Tierverhalten im Management und in der Gestaltung der Haltungssysteme zu berücksichtigen, d.h. folgende Aspekte sind zu gewährleisten:
   - Zugang aller Tiere zu verschiedenen Klimazonen, insbesondere Außenklimabereichen
   - Anbieten von unterschiedlichen Funktionsbereichen mit verschiedenen Bodenbelägen
   - ausreichendes Platzangebot und adäquates Beschäftigungsmaterial
   - deutlich reduzierter Arzneimitteleinsatz
   - Verzicht auf Amputationen
   - Verbot der Käfighaltung (u.a. für Hühnervögel, Kaninchen)
   - Haltung der Tiere in sozial stabilen Gruppen
  - Verbot von Fixationseinrichtungen (ohne tierärztliche Indikation; u.a. Stopp der Anbindehaltung bei Rindern, Verbot der Kastenstandhaltung beim Schwein)
   - Trittfeste Böden (Verbot von Spaltenböden)

Die Zuchtziele in der landwirtschaftlichen Tierhaltung müssen zugunsten Tiergesundheit und Stressstabilität komplett neu austariert werden.

Aus Gründen dies Tier- und Umweltschutzes sind Bestandsobergrenzen in der Tierhaltung festzulegen.

Stallsysteme sind nur noch dann zuzulassen, wenn diese über ein Zertifizierungsverfahren das Einhalten bestimmter Mindestkriterien des Tierschutzes sicherstellen(Tierschutz-TÜV).

Besonders tiergerechte Haltungsverfahren müssen deutlich stärker als bisher finanziell honoriert werden.

Tiertransporte sind national auf maximal vier und im europäischen Raum auf maximal acht Stunden zu begrenzen. Tiertransporte in außereuropäische Länder werden strikt abgelehnt. In der nationalen Tiertransportverordnung muss der Transport nicht transportfähiger Tiere (wieder) sanktioniert werden können.

Das Schlachten von Tieren ohne (ausreichende) Betäubung wird generell abgelehnt. Durch strenge Vorschriften, hinreichende unabhängige Kontrollen (z.B. über Videokameras) und wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten, einem Verbot der Akkordschlachtung und regelmäßige Schulungen des Personals, ist eine schonende Schlachtung sicher zu stellen. Zudem sind verbesserte und schonendere Verfahren, mit denen die Tiere rasch, sicher und schmerzfrei betäubt werden können, zu entwickeln.