Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel, Fische oder Pferde können Partner des Menschen sein. Voraussetzung ist, dass man mit ihnen verantwortungsvoll umgeht und ihre Bedürfnisse achtet. Alle Haustiere haben ein Recht auf eine tiergerechte Haltung. Für eine solche hat der Mensch zu sorgen, denn er trägt die Verantwortung für Tiere, die er in seine Obhut genommen hat.
Doch oft werden Haustiere unüberlegt oder als Statussymbol oder als Art Sportgegenstand gekauft. Haben die Halter nur mangelnde Kenntnisse über die Bedürfnisse ihres Tieres oder werden unsachgemäße Haltungssysteme und Zubehör verwendet, können erhebliche Tierschutzprobleme entstehen. Bereits bei der Zucht kann der Grundstein für Tierschutzprobleme gelegt werden. So werden bei bestimmten Heimtierrassen Zuchtziele angestrebt, die gesundheitliche Einschränkungen und vom arttypischen Normalverhalten abweichenden Eigenschaften der Tiere („Qualzüchtungen“, „Defektzuchten“) zur Folge haben.
Konkrete tierschutzrechtliche Regelungen zum Halten von Heimtieren fehlen bislang, außer für Hunde. Lediglich im Grundsatz und der Tierhaltungsnorm des Tierschutzgesetzes gibt es allgemeine Hinweise.
Forderungen des bmt
Erarbeitung und Erlass von rechtlich verbindlichen Vorgaben zur tierschutzgerechten Haltung, zum Handel und zur Zucht relevanter Haustierarten- und rassen, bspw. in Form einer Tierschutz-Heimtierverordnung.
Verpflichtende, einheitliche Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen in der EU in zentralen Datenbanken, um u.a. eine rasche Rückführung von entlaufenen Tieren zu ermöglichen.
Aufhebung der Listen für gefährlich eingestufte Hunderassen der Bundesländer; stattdessen ist die Fachkompetenz der Hundehalter zu fördern, damit diese auf etwaige Verhaltensauffälligkeiten des Tieres adäquat und frühzeitig reagieren können.
Die Haltung von exotischen Tieren in Privathand wird grundsätzlich abgelehnt; stattdessen sollten nur solche Tiere gehalten werden dürfen, gegen deren Haltung keine fachlichen Bedenken aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit bestehen („Positivliste“).
Verbot des Inverkehrbringens tierschutzwidrigen Zubehörs in der Heimtierhaltung. Dazu ist in einem ersten Schritt eine Änderung des Tierschutzgesetzes notwendig.
Verbot gewerblicher Tierbörsen und Erlass rechtlich verbindlicher Vorgaben für Tierbörsen. Der Verkauf von frisch aus freier Wildbahn importierten Tieren sowie nicht eingewöhnten Tieren aus „Ranching“ sowie Tiere mit besonders hohen Haltungsansprüchen ist zu untersagen.
Verbot des Handels mit Heimtieren über Online-Portale, um insbesondere dem illegalen Handel mit Jungtieren entgegenzuwirken.
Keine Verkäufe von Kleintieren in Baumärkten; statt dessen Verkäufe über den Fachhandel mit entsprechend gut ausgebildetem Personal, die eine adäquate Beratung insbesondere auch zu Tierschutzfragen gewährleisten können.