Wenn Sie ein Tier gefunden haben, dass Ihrer Meinung nach hilfsbedürftig ist, sollten Sie sich zuerst vor Ort informieren, ob jemand dieses Tier kennt und in der näheren Nachbarschaft bzw. in Geschäften nachfragen, wie lange der Hund gegebenenfalls angebunden vor dem Laden sitzt. Wichtig: Nicht jede Katze, der herumstreunt, ist heimatlos. Oftmals handelt es sich um Freigängerkatzen, die auf Abenteuersuche sind.
Ist das Tier verletzt oder erweckt einen hilfsbedürftigen Eindruck, dann ist sofortiges Handeln gefragt. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder im Tierheim, wer für Sie zuständig ist. Dies erspart Ihnen unter Umständen unnötige Wege. Wenn Sie das Tier selbst nicht transportieren können, wenden Sie sich bitte an das zuständige Ordnungsamt bzw. nachts an die zuständige Polizeidienststelle.
Ist das Tier schwer verletzt, dann fahren Sie bitte umgehend zum nächsten Tierarzt.
Für Fundtiere ist per Gesetz zunächst einmal die Gemeinde zuständig, diese kann diese Aufgabe jedoch an Tierschutzvereine/Tierheime oder andere Einrichtungen/Institutionen übertragen.
Wenn Sie sich entschließen sollten, das Tier bei sich aufzunehmen, ist es wichtig, dass Sie die umliegenden Tierheime und gegebenenfalls die Polizei informieren. Gehen Sie zum Tierarzt und lassen das Tier durchchecken bzw. überprüfen, ob das Tier eine Kennzeichnung und einen Besitzer hat.
Wer ein Fundtier behält, muss auf jeden Fall versuchen, den Besitzer ausfindig zu machen. Ansonsten kann er wegen Unterschlagung belangt werden.