Die rechtlich verbindlichen Vorgaben für die Schweinehaltung sind völlig unzureichend. Für Mastschweine mit einem Körpergewicht von über 50 bis 110 kg ist gerade einmal eine Mindestbodenfläche von 0,75 m² pro Schwein vorgesehen, für Schweine mit einem Gewicht von über 110 kg eine Fläche von einem Quadratmeter. Obwohl die Bedeutung von Tageslicht für eine verhaltensgerechte Unterbringung bekannt ist, sieht die Verordnung ein zu geringes Maß an Tageslicht für Schweine vor. Selbst diese Minimalvorgaben kann die Industrie durch Ausnahmereglungen derart unterschreiten, dass den Tieren oft nur künstliches Dämmerlicht bleibt. Arttypisches, natürliches Verhalten ist in diesen industriellen Schweinehaltungen ohnehin kaum zu beobachten. Die Tiere können sich weder ausreichend bewegen noch zurückziehen, da nicht genügend Platz vorhanden ist. Sie können nicht ungestört ruhen, da separate Liegebereiche fehlen. Sie können ihren Körper kaum pflegen – hier mangelt es ebenso an Möglichkeiten. Einen separaten Kot- und Harnplatz sieht die Stallstruktur nicht vor. Die Schweine können nichtmals arttypisch trinken, da offene Tränken fehlen. Dem natürlichen Erkundungsdrang steht eine monotone und reizarme Umwelt gegenüber.