Schlachten

Das Schlachten von Tieren, also deren Tötung durch Blutentzug, stellt wohl den gravierendsten Eingriff und Endpunkt in das Leben eines so genannten Nutztieres dar. Gesetzlich gefordert ist, dass Tiere nur unter größtmöglicher Vermeidung von Schmerzen getötet werden dürfen.
Im Wesentlichen bestimmen hier zwei Rechtstexte, unter welchen Bedingungen Tiere geschlachtet werden dürfen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (Betreuung, Zutrieb, Ruhigstellen, etc.)
Zum einen ist dies die EU-Schlachtverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1099/2009) die seit 2013 EU-weit gültig ist sowie die nationale Tierschutzschlachtverordnung.

Forderungen des bmt
Verbot der Akkordschlachtung

Automatisiertes Eigenkontrollsystem, dass im Zweifelsfall zum Badstillstand führt

Verpflichtende statistische Erfassung der Fehlbetäubungen

Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter, die am Schlachtprozess beteiligt sind

Videoüberwachung und verstärkte behördliche Kontrolle

Schwere Missstände in den Schlachtbetrieben

Auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, musste die Bundesregierung im Juni 2012 einräumen, dass es in Schlachthöfen zu erheblichen Fehlbetäubungsraten kommt. Bei Schweinen, die noch mit Elektrozangen betäubt werden, wird statistisch betrachtet jedes zehnte Schwein nicht ordnungsgemäß betäubt, aber selbst in automatischen Anlagen liegt diese Fehlbetäubungsrate noch bei 3 Prozent. Zudem sind Missstände zu verzeichnen bei der Betäubung von Schweinen in CO2-Gondeln. Zudem konnten Untersuchungen am Max Rubner Institut in Kulmbach zeigen, dass auch die Rinderbetäubung durch Bolzenschuss sehr fehleranfällig ist. Schließlich stellt auch die Geflügelbetäubung im stromführenden Wasserbad keine sichere, tiergerechte Betäubungsmethode dar. Sehr häufig nehmen all diese Missstände mit der Anzahl der am Schlachthof getöteten Tiere zu. Denn bei Bandgeschwindigkeiten von bis zu 750 Schweinen pro Stunde oder 10.000 Stück Geflügel, ist es fast unmöglich in jedem Einzelfall sicherzustellen, dass die Tiere ordnungsgemäß betäubt sind.