Das Schlachten von Tieren, also deren Tötung durch Blutentzug, stellt wohl den gravierendsten Eingriff und Endpunkt in das Leben eines so genannten Nutztieres dar. Gesetzlich gefordert ist, dass Tiere nur unter größtmöglicher Vermeidung von Schmerzen getötet werden dürfen.
Im Wesentlichen bestimmen hier zwei Rechtstexte, unter welchen Bedingungen Tiere geschlachtet werden dürfen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten (Betreuung, Zutrieb, Ruhigstellen, etc.)
Zum einen ist dies die EU-Schlachtverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1099/2009) die seit 2013 EU-weit gültig ist sowie die nationale Tierschutzschlachtverordnung.
Forderungen des bmt
Verbot der Akkordschlachtung
Automatisiertes Eigenkontrollsystem, dass im Zweifelsfall zum Badstillstand führt
Verpflichtende statistische Erfassung der Fehlbetäubungen
Regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiter, die am Schlachtprozess beteiligt sind
Videoüberwachung und verstärkte behördliche Kontrolle