Im Juli 2007 erstellte auf Initiative der Bundestierärztekammer das „Beratungs- und Schulungsinstituts für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren“ (bsi) in Berlin/Schwarzenbek eine umfassende Literaturstudie zur Problematik des Schächtens. Das Gutachten kommt u.a. zum Schluss:
„Während der unmittelbaren Führung des Halsschnittes am unbetäubten Tier muss von der Entstehung erheblicher Schmerzen und Leiden ausgegangen werden. Betrachtet man darüber hinaus den gesamten Vorgang von der Fixierung des Tieres bis zum endgültigen Verlust der Empfindungs- und Wahrnehmungsfähigkeit infolge der Ausblutung ist aber selbst unter optimalen Bedingungen wissenschaftlich erwiesen, dass es bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt.“
Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) unterstützt daher nachdrücklich das Fazit der Gutachter, die für eine Änderung des Tierschutzgesetzes plädieren, um den Tieren durch eine betäubungslose Schlachtung keine größeren Schmerzen oder Leiden zuzufügen als bei vorheriger Betäubung.