Eine abnehmende, aber noch traditionell verbreitete Haltungsform bei Rindern ist die Haltung in Anbindung. Im Jahr 2010 lebten in Deutschland noch 27 Prozent der Milchkühe in Anbindehaltung. Hinzu kommen männliche Rinder, die diese Haltung ebenfalls betrifft. Einzige Ausnahme sind Kälber. Die dauerhafte Anbindung ohne Auslauf stellt einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar, da es den von Natur aus lauffreudigen Tieren so noch nicht einmal möglich ist, sich ausreichend zu bewegen oder sich abzulegen. Das gesamte Verhaltensrepertoire von der Körperpflege über das Erkunden der Umgebung bis hin zur wichtigen Interaktion mit Artgenossen kann beim Anbinden nicht ausgelebt werden. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, damit beispielsweise keine neuen Ställe mit Anbindehaltungen mehr genehmigt werden und bei bestehenden Anbindehaltungen bis zu einem klar definiertem Ausstieg übergangsweise zumindest ein täglicher Auslauf ins Freie ermöglicht wird.