Die Kälberhaltung ist von großen Verlusten geprägt. Etwa jedes zehnte erlebt nicht einmal den dritten Lebenstag. Durch die frühe Trennung von der Mutter fehlt das Kolostrum, die reichhaltige Erstmilch, für die Immunabwehr. Auch Stallhygiene, Ernährung, Transport und Besatzdichte können sich als verheerend auswirken.
Während es für Rinder, die älter als sechs Monate sind, immer noch keine konkreten nationalen Vorschriften der Haltung gibt, regelt eine Verordnung die Kälberhaltung in Deutschland. Hiernach muss den Kälbern im Stall ein trockener Liegebereich zur Verfügung stehen. Die aus Tierschutzsicht nicht unwesentliche Vorschrift, dass der Liegebereich außerdem weich sein muss, wurde bei der nationalen Umsetzung des europäischen Rechts kurzerhand gestrichen. Ein weicher Liegebereich ist aus verhaltensbiologischer Sicht jedoch unverzichtbar. Denn Rinder sind zwar „Hartbodengänger“, aber „Weichbodenlieger“. Eine Korrektur der nationalen Verordnung ist deshalb überfällig.