Bedenkliche Bodenbeläge

Der Einsatz von Maulkörben ist untersagt und Kälber dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht angebunden werden. Grundsätzlich sind Kälber in Gruppen zu halten. Der Platzbedarf richtet sich nach dem Lebendgewicht der Kälber. Damit sich Rinder nicht verletzen, müssten die Böden grundsätzlich rutschsicher sein. Dennoch ist Rinderhaltung auf Betonvollspaltenböden weit verbreitet, selbst bei Kälbern. Die Tiere können sich auf diesen Böden nicht trittsicher fortbewegen und rutschen aus. Das führt zu Klauenverletzungen und Gelenkentzündungen bis hin zu chronischen Lahmheiten. Ein Verbot dieser  tierschutzwidrigen Haltung ist indes nicht in Sicht. Ein betrüblicher Sonderfall ist die Kälberhaltung auf Hartholz-Vollspaltenböden: Hier rutschen die Kälber besonders häufig aus und können sich schmerzhafte Verletzungen zuziehen, wie Studien unmissverständlich belegen. Dennoch wurden diese Erkenntnisse bei bisherigen gerichtlichen Entscheidungen weitestgehend ignoriert.