Ein weiteres zentrales Tierschutzproblem sind die derzeit erlaubten hohen Besatzdichten in den Ställen. So ist stark zu bezweifeln, dass die in Deutschland zulässige maximale Besatzdichte von 39 Kilogramm pro Quadratmeter mit den Grundanforderungen des Tierschutzgesetzes vereinbar ist. Schließlich ist das noch weniger Platz, als den Legehennen in der Bodenhaltung zur Verfügung steht. Je nach Haltung und Gewicht dürfen somit bis zu 26 Masthühner auf einem Quadratmeter leben. Hier wird der Platz so eng kalkuliert, dass allein schon die Tatsache, ob die Tiere stehen oder hocken, den Prozentwert der freien Stallfläche stark beeinflusst.
Auch EU-weit anerkannte Studien kamen bereits 1988 zu der Erkenntnis, dass schon eine Besatzdichte von 28 Kilogramm pro Quadratmeter zu hoch ist, um ein normales Ruheverhalten der Tiere zu gewährleisten. Aktuelle Untersuchungen von 2013 untermauern diese Einschätzung. Die mit der Besatzdichte einhergehenden Ruhestörungen bedeuten auf Dauer erhebliche, länger anhaltende Leiden der Tiere. Hinzu kommt, dass auch vor dem Hintergrund der Beingesundheit eine starke Reduzierung der Besatzsichte angezeigt ist. Denn diese häufigen Erkrankungen sind Folge eines dauerhaft feuchten Bodens durch mangelnde Hygiene und große Mengen an Ausscheidungen. So kommen die Tiergesundheitsexperten der EU-Kommission im Jahr 2000 zum Ergebnis: „Es ist nach den Untersuchungen zum Verhalten und zu Beinschäden klar, dass die Besatzdichte von 25 kg/m² oder weniger betragen muss, um größere Tierschutzprobleme weitgehend zu vermeiden.“