Die Mitarbeiter des
Tierheims Wau-Mau-Insel sind fassungslos: Die aktuelle Gesetzeslage zwingt das Tierheim dazu, die am 9. Januar durch die Polizei bzw. das Veterinäramt wegen Verstoßes gegen das Tierseuchenrecht sichergestellten American Bulldog Welpen wieder an die Händler zurückzugeben.
Viel zu früh wurden die beiden Hündinnen im Alter von nicht einmal acht Wochen auf dem Weg von der polnisch-ukrainischen Grenze nach Holland auf einem illegalen Transport gestoppt. Der Fahrer hatte zwar Zuchtpapiere, aber keinen Impfausweis dabei. Die Hundebabys waren darüber hinaus in einem völlig inadäquaten Transportkäfig im Laderaum des Transporters ohne Licht untergebracht.
Nach Zahlung des Bußgeldes und der Unterbringungskosten sind die Tiere an die Verursacher auszuhändigen, so will es das Gesetz.
Man mag sich gar nicht ausmalen, welche Zukunft vor den beiden entzückenden Hundemädels liegt.
Wir finden, dass dies eine unzumutbare, vor allen Dingen emotionale Belastung für die Tierheimmitarbeiter, aber insbesondere für die Tiere ist und fordern den Gesetzgeber auf, die Gesetze dahingehend zu ändern, dass die Tiere geschützt werden können und Tierschützer nicht unfreiwillig zu Handlangern des illegalen Welpenhandels werden.