Tierschutz-Verbandsklage gegen Primatenversuche in Baden-Württemberg

Pressemitteilung - Köln, 13.01.2021

Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt) hat Klage gegen in Baden-Württemberg genehmigte Hirnforschungsexperimente an Primaten beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Seit 2015 ist der bmt in Baden-Württemberg eine anerkannte Tierschutzorganisation im Sinne des Tierschutz-Verbandsklagerechtes. Diese Klage ist damit bundesweit die erste gerichtliche Einwendung im Rahmen des Tierschutzverbandsklagerechtes gegen einen Tierversuch dieser Art.

Hintergrund der Klage ist, dass nach Auffassung des bmt im konkreten Fall nicht nur der Belastungsgrad für die im Versuch verwendeten Primaten zu niedrig eingestuft wurde, sondern auch in unzulässiger Weise Zwangsmethoden an den Tieren erlaubt wurden, die mit erheblichem Leiden für die Tiere verbunden sind.

Da das Verbandsklagerecht im Bereich der Tierversuche nur eine Feststellungsklage ermöglicht, war eine aufschiebende Wirkung der Versuchsdurchführung nicht möglich. Anerkannte Tierschutzverbände können nur bereits behördlich genehmigte und zumeist schon in Durchführung begriffene Tierversuche gerichtlich überprüfen lassen.

Der bmt lehnt Tierversuche grundsätzlich aus ethischen Gründen ab und bewertet sie als wissenschaftlich überholte Sackgasse. Abzulehnen sind insbesondere Versuche an Primaten, die den Menschen biologisch sehr nahestehen.

„Solange der Gesetzgeber Tierversuche erlaubt, ist es zwingend, dass die Tierschutzvorgaben des Tierversuchsrechtes schon bei der Genehmigung konsequent eingehalten und überwacht werden. Tierversuche, die voraussichtlich mit schweren Belastungen für die Tiere verbunden sind, sind von der Genehmigungsbehörde auch als „schwer“ einzustufen. In diesem Fall ist der Experimentator rechtlich verpflichtet, wissenschaftlich den zu erwarteten „sehr hohen“ Nutzen des Versuches darzulegen. Studien legen allerdings nahe, dass der Belastungsgrad bei Tierversuchen häufig zu niedrig ausgelegt wird – ein unerträglicher Zustand“, so Karsten Plücker, Bundesvorsitzender des bmt.
Inhaltlich und tierschutzpolitisch wird die Klage von Ärzte gegen Tierversuche e.V. und TASSO e.V. unterstützt. Mit ihrer gemeinsamen Kampagne „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ setzen sich die drei Verbände seit Jahren dafür ein, dass Deutschland, die von der EU gewollte Obergrenze schwerster Leiden bei Tierversuchen umsetzt und solche Versuche gesetzlich verbietet.
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Pressekontakt: Dipl. Biol. Torsten Schmidt, wiss. Mitarbeiter des bmt;
torsten.schmidt@bmt-tierschutz.de ; Mobil: 0152 54000 475