Niederlande verbietet Qualzucht von bestimmten Hunderassen

Hunderassen mit großen Augen und extrem kurzer Schnauze mögen zwar sehr niedlich aussehen, aber bei Kurzköpfigkeit können die Tiere massiv leiden. So haben u.a. viele Möpse große Probleme bei der Atmung und Schluckbeschwerden, sie neigen zu Augenerkrankungen und Fehlbiss. Nicht selten haben solche Extremzuchten Schwierigkeiten bei der Geburt. Bei der Zucht von Zwergrassen kommt es auch zu Wasserköpfen und zu Schädellücken.

Die Niederlande hat nun reagiert: die Zucht von kurzköpfigen Hunderassen ist jetzt verboten. Nach der neuen Vorschrift für Züchtungen muss die Schnauze eines Hundes ab sofort mindestens ein Drittel des Kopfes betragen. Dieses Gesetz trifft somit nicht nur Mops-Züchter, sondern auch die Zucht von Französischer Bulldogge, Boston Terrier, Englische Bulldogge, Shih Tzu, Chihuahua, Pekinese, Boxer oder Amerikanische Bulldogge.

In Deutschland scheut man weiterhin klare bundesweit geltende Zuchtverbote. Der „Qualzuchtparagraph“ im Tierschutzgesetz ist, trotz einer Überarbeitung vor 6 Jahren, zu unbestimmt, so dass für die zuständigen Veterinärbehörden nur ein überaltertes Sachverständigengutachten als Orientierhilfe zur Verfügung steht.

Aus Sicht des bmt ist es Zeit, dass die Bundesregierung endlich Farbe bekennt und bestimmte Extremzuchten in der Heim- und Nutztierzucht untersagt.