Die Hauptstadt ist dafür bekannt, dass die Realisierung mancher Dinge richtig lange dauert – so auch die
Katzenschutzverordnung.
„Die Koalition erlässt eine Katzenschutzverordnung.“, heißt es im
rot/rot/grünen Koalitionsvertrag 2016-2021. Nach fünf Jahren ist es endlich soweit.
Viele andere Städte und Bundesländer in Deutschland haben es vorgemacht und bereits eine entsprechende Verordnung. Aber warum von anderen Städten lernen, Berlin ist ja schließlich Hauptstadt.
Die Verordnung sieht vor, dass die Kennzeichnung mit einem Microchip und darauf folgender Registrierung für Katzen ab dem fünften Lebensmonat erfolgen soll. „Sollte eine fortpflanzungsfähige Katze angetroffen werden, könne den Haltern von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, das Tier unfruchtbar machen zu lassen.“
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Sollte doch ein Besitzer ermittelt werden, wird kein Ordnungsgeld/finanzielle Strafe verhängt, so wie z.B. in Darmstadt und Bremen. Ein finanzieller Anreiz für Kastration und Registrierung, wie z.B. in Velten, ist auch nicht vorgesehen.
Wir setzen uns schon lange für eine entsprechende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Freigängerkatzen ein und begrüßen daher ausdrücklich die entsprechende Regelung in Berlin.
Registrierte Katzen können schneller an ihre Besitzer zurückgegeben werden und das Elend der in der Hauptstadt wildlebender Katzen kann dadurch reduziert werden. Schätzungen gehen von 175.000 Katzen in Berlin aus.
Leider gilt diese Regelung nicht für Katzenzüchter.
Und als wären fünf Jahre für die gesetzlich Verankerung der Katzenschutzverordnung nicht genug….alle Katzenbesitzer haben jetzt ein Jahr Zeit ihre Katze kastrieren/sterilisieren und dann registrieren zu lassen.