Entscheidung des Bundesrates zum Kastenstand - ein Pyrrhussieg für die Sauen

Der Bundesrat hat nach jahrelangem Streit einen Kompromiss zur umstrittenen Sauenhaltung in engen Metallgittern beschlossen.

Was war der Anlass?
Nach geltender Haltungsverordnung dürfen Sauen einen Großteil ihres Lebens in Kastenständen untergebracht werden, was nur schwerlich mit dem Tierschutzgesetz oder dem Staatsziel Tierschutz vereinbar ist. Die Verordnung sah unter anderem vor, dass die Tiere sich jederzeit in eine Liegeposition begeben können und dabei ihre Gliedmaßen so weit ausstrecken, dass sie an keinem Punkt an ein Hindernis stoßen.
Dies wurde auch vom Oberverwaltungsgericht in Magdeburg 2016 bestätigt. Jedoch erfüllen fast sämtliche Kastenstände nicht einmal diese Minimalanforderung.
Die zuständigen Behörden haben aber diese flächendeckenden Rechtsverstöße seit fast 30 Jahren geduldet.

Nach dem Willen des Bundesrates soll nun die Kastenstandhaltung zumindest im Deckbereich abgeschafft werden, jedoch mit einer Übergangsfrist von acht Jahren. Mit anderen Worten: die illegale Praxis darf vorerst weiter durchgeführt werden. Rechtlich mehr als fragwürdig, politisch jedoch ein gewisser Erfolg: Denn Bundeslandwirtschaftsministerium Julia Klöckner hatte sich zuvor noch für eine Übergangsfrist von 15 Jahren ausgesprochen.

Im Abferkelbereich, wo die Ferkel auf die Welt kommen, ändert sich die nächsten 15 Jahre nichts. Erst nach dieser langen Zeit soll die Anzahl der Tage, an denen die Schweinemütter im sogenannten Ferkelschutzkorb (eine Art Kastenstand) fixiert sein dürfen, auf fünf verringert werden.

„Auch wenn diese Entscheidung unterm Strich etwas mehr Tierschutz für die Schweine bedeuten mag, ist er mehr als teuer erkauft. Denn eine jahrzehntelange rechtswidrige Praxis mit weiteren langen Übergangsfristen zu legalisieren und im Gegenzug ein Ende eines ohnehin überholten tierschutzwidrigen Haltungssystems einzuleiten, ist ein unsauberer Kuhhandel, der die Glaubwürdigkeit der Politik nachhaltig beschädigt.

Es bleibt die Hoffnung, dass zumindest das Bundesverfassungsgericht, welches sich über eine Normenkontrollklage des Landes Berlin ebenfalls mit Schweinehaltung nächstes Jahr beschäftigt, ein Stückweit Glaubwürdigkeit in rechtsstaatliches Handeln wieder herstellen wird und den Kastenstand generell untersagt“, so Karsten Plücker, Vorsitzender des bmt.