Corona - Meldepflicht für Haustiere kommt Anfang Juli

Um die Atemwegserkrankung COVID 19 („Corona“) besser erforschen zu können, plant die Bundesregierung in Kürze auch eine Meldepflicht für Haus- und Zootiere. Denn, in extrem seltenen Fällen zeigte sich, dass sich verschiedene Tierarten, die in menschlicher Obhut gehalten werden, ebenfalls an dieser Viruserkrankung infizieren können.
Weltweit sind dies derzeit 15 Fälle, zumeist Katzen. Hunde scheinen weniger empfänglich, Hühner, Ratten und Mäuse sind offensichtlich gar nicht infizierbar.

Hausbesitzer müssen sich auch aus anderen Gründen keine Sorge haben.
Denn derzeit gibt es keinerlei Hinweise, dass erkrankte Haustiere ihre Halter anstecken können.
Anders ist dies jedoch bei Nerzen, die in Pelztierfarmen gehalten werden. Offensichtlich begünstigen die völlig tierschutzwidrige, stressige und sehr enge Haltung von Wildtieren die Ausbreitung des Virus.

Wie kann man eine Erkrankung an seinem Tier erkennen?
Eine Erkrankung der Haustiere mit dem Coronavirus ist nach Ansicht von Tierärzten nicht leicht zu erkennen.
Hunde zeigen fast keine Symptome.
Bei Katzen kann das Coronavirus zu Atemnot führen. Außerdem gebe es Hinweise, dass Katzen den Erreger über ihren Kot ausschieden. Deshalb sollte bei der Säuberung des Katzenklos auf Hygiene geachtet werden.

Was können Haustierbesitzer tun?
Die Einführung einer Meldepflicht bedeutet nicht, dass alle Haustiere auf Covid-19 getestet werden müssen.
Nur Tiere, die in einem Haushalt mit Coronainfizierten leben und Symptome wie Husten oder Schnupfen zeigen, sollten überhaupt zum Tierarzt. Testet man sein Tier freiwillig, müssen die kosten vom Tierhalter übernommen werden.
Für den eher ungewöhnlichen und sehr seltenen Fall, dass ein Coronatest am Tier positiv verlaufen sollte, ist darauf hinzuweisen, dass es für die Tiere derzeit keine Therapie, Medikamente oder Impfstoffe gibt. Zu empfehlen wäre dann – in Absprache mit dem Tierarzt - eine 14-tägige Quarantäne für das Tier, beispielsweise durch eine Haltung in einem abgeschlossenen Zimmer und die Beachtung der üblichen Hygieneregeln: Hände waschen, Tier nicht ins Bett lassen, nicht kuscheln.

Was heißt Meldepflicht?
Die Meldepflicht gilt für Tierkrankheiten, die zwar beobachtet aber im Gegensatz zu einer Anzeigepflicht nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft werden müssen. Ziel ist es jedoch, einen Überblick über das Krankheitsgeschehen zu erhalten. Die Meldung erfolgt über Tierärzte.