Pressemitteilung
Köln, 07. Mai 2025
Die neue Bundesregierung hat angekündigt, zukünftig mit deutlich weniger Beauftragten, Sonderbeauftragten und Koordinatoren auf Bundesebene auszukommen. Im Zuge dieser geplanten Stellenstreichungen hat sich nun der bisherige Vorsitzende des Agrarausschusses Hermann Färber (CDU) dafür ausgesprochen, auch das Amt der Bundestierschutzbeauftragten zu streichen.
Aus Sicht des bmt wäre der Wegfall dieses wichtigen Amtes jedoch ein fatales politisches Signal, würde die Bundesregierung doch damit den Bundesbürgern zu verstehen geben, dass der Tierschutz in Deutschland allenfalls einen untergeordneten Stellenwert hat.
Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland mehr als 200 Millionen Tiere in der Landwirtschaft und mehr als 34 Millionen Hunde, Katzen, Ziervögel und Kleintiere in bundesdeutschen Haushalten gehalten werden, zeigt hingegen, wie gewaltig die Aufgabe ist, wenn man das Wohlbefinden der Tiere angesichts unübersehbarer Missstände ernsthaft im Auge hat.
Auch in zunehmend schwierigen politischen Zeiten trägt die Bundesregierung eine besondere Verantwortung zum Schutz der Tiere. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Implementierung der Staatszielbestimmung Tierschutz in unsere Verfassung im Jahr 2002, sind die staatlichen Organe aufgefordert, zur Verwirklichung des Schutzauftrages ein effektives gesetzliches Instrumentarium einzurichten und aufrechtzuerhalten. Die deshalb von der Ampelregierung im Juni 2023 erstmals eingerichtete Stelle einer Bundestierschutzbeauftragten war hierzu ein folgerichtiger und bedeutsamer Schritt, den Tierschutz strukturell und institutionell zu stärken.
Mit der Fortführung des Amtes würde die Bundesregierung auch die bisher geleistete wertvolle Arbeit der ersten Bundestierschutzbeauftragten Dr. Ariane Kari erfolgreich fortsetzen. So ist die Bundestierschutzbeauftragte trotz der kurzen Amtszeit mittlerweile ein wertvoller und gut vernetzter Ansprechpartner, nicht nur für den bmt und andere Tierschutzverbände, sondern auch für Bürgerinnen und Bürger, Politikerinnen und Politiker, praktizierende Tierärztinnen und Tierärzte sowie Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen. Im Rahmen der im letzten Jahr geplanten Novelle des Tierschutzgesetzes gab Kari wertvolle rechtliche und fachliche Impulse in Richtung Bundespolitik.
Da der bmt neun vereinseigene Tierheime sowie mehrere Wildtierauffangstationen betreibt, ist es für den Verein besonders wichtig, auf die Initiative der amtierenden Bundestierschutzbeauftragten zur Einrichtung eines Runden Tisches Tierheime hinzuweisen, der sich seit letztem Jahr mit der schwierigen Frage der notwendigen und überfälligen Entlastung überforderter Tierheime in Deutschland auseinandersetzt. So haben fachlich versierte Vertreterinnen und Vertreter von Tierheimen, der Tierärzteschaft, der kommunalen Spitzenverbände, der betreffenden Landesministerien, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie Tierschutzbeauftragte der Länder im Februar letzten Jahres ihre Gespräche aufgenommen. Erste Konsenspapiere machen Hoffnung, zeigen aber auch, wie wichtig es ist, diese Gespräche fortzusetzen.
Der bmt appelliert daher an die neue Bundesregierung, das Amt der Bundestierschutzbeauftragten zur Stärkung des Tierschutzes als wichtige gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe nicht nur zu erhalten, sondern auch - wie von der damaligen Ampelregierung geplant - im Tierschutzgesetz zu verankern. Dies würde auch dem gestiegenen Tierschutzbewusstsein in der Bevölkerung entgegenkommen.